aktiv seit: 20.05.2017 09:46

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auf Anfrage 


Jedes Jahr endet am 30. April die Heizperiode. Ab dann ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet zu heizen. Viele Vermieter, deren Mietshäuser über eine Zentralheizung beheizt werden, schalten auch deswegen die Heizung ab. Für die Mieter, die es trotzdem mollig warm haben möchten, heißt es sich nach anderen Heizmöglichkeiten umschauen, wenn es kalt bleibt.
Haben Sie sich schon überlegt sich einen Heizteppich oder preiswertere Heizfolie zu beschaffen und mit dieser mobilen Fußbodenheizung diese unangenehme Zeit zu überwinden?

HEIZTEPPICH - DIE PREISWERTESTE FUßBODENHEIZUNG

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Tipp. Besuchen Sie auch unsere Kategorie „SCHNÄPPCHEN“ 

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